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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Munich Convent AG:

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    1. Geltungsbereich

    Für die bestehenden Geschäftsbeziehungen und auf die abgeschlossenen und bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen der Munich Convent AG und den Vertragspartnern/Ausstellern finden ergänzend die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) Anwendung, es sei denn, dass hiervon abweichende individualvertragliche Abreden und Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden/werden, welche vorrangig und gesetzlich zulässig sind. Die Anwendung entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Ausstellers wird ausgeschlossen, es sei denn, deren Anwendbarkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und diese entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von seiten der Munich Convent AG anerkannt.

     

    2. Zustandekommen des Vertrages und Leistungsumfang

    2.1. Mit Zugang der Bestellung (per Fax, Post oder Online) oder schriftlicher Bestätigung des mündlich erteilten Auftrages durch die Munich Convent AG gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller kommt der Vertrag zustande und werden die Bereitstellung der Zugangsdaten und -rechte und die sonstigen vertraglichen Abreden samt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich. Vertragspartner des Ausstellers/Vertragspartner ist die Munich Convent AG, Friedenstraße 10, 81671 München, Vorstand Boris Konopka und Frank Eichhorn, Amtsgericht München, HRB 173338.

    2.2. Die Bereitstellung der Zugangsdaten und -rechte erfolgt per E-Mail gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller. Als Bereitstellungstermin ist der dritte Werktag nach Zugang der Bestellung/Zugang der Auftragsbestätigung vorgesehen, wobei kurzfristige Überschreitungen durch den Vertragspartner/Aussteller akzeptiert werden, ohne dass dadurch eine Haftung zu Lasten der Munich Convent AG entsteht. Die Bearbeitungszeit unterliegt nicht vollständig dem Einfluß der Munich Convent AG. Daher kann eine genaue Freischaltungszeit nicht zugesichert werden.

    2.3. Der Leistungsumfang umfasst die Spezifikationen gemäß den vertraglichen Abreden.

    2.4. Die Munich Convent AG behält sich das Recht vor, Weiterentwicklungen der gesamten Gastro-Online-Messe wie auch der generellen Standdesigns und Standinhalte durchzuführen. Hierzu ist die Zustimmung/ Genehmigung der Vertragspartner/Aussteller nicht notwendig. Der Vertragspartner/ Aussteller kann auch keine Schadensersatz - oder sonstige Haftungsansprüche gegenüber der Munich Convent AG geltend machen, sofern infolge von Massnahmen gemäß 2.4. Satz 1 kurzfristige Funktionsstörungen auf dem Gastro-Online-Messe Portal auftreten.

     

    3. Bereitstellung der Dienstleistungen

    3.1. Im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen und die Qualitätsstandards der von der Munich Convent AG angebotenen Dienstleistungen darf die Munich Convent AG die Konfiguration der Dienstleistungen während der Vertragsdauer ändern, soweit dies für den Vertragspartner/Ausstellern zumutbar ist. Hierbei wird der wesentliche Charakter der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen nicht verändert oder diese nur durch eine gleichwertige Dienstleistung ersetzt.

    3.2. Die Munich Convent AG ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Die vertraglichen Pflichten der Munich Convent AG bleiben hiervon unberührt.

    3.3. Die Munich Convent AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Messeauftritts. Dem Vertragspartner/Aussteller ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung wird - vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen - jedenfalls auch für nicht wesentliche Fehler ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

    - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

    - durch einen temporären Ausfall des Servers.

     

    4. Entgelt

    4.1. Für die Dienstleistungen der Munich Convent AG werden die Entgelte vereinbart, die sich aus dem Vertrag ergeben.

    4.2. Die Munich Convent AG hat das Recht, mit Ablauf des ersten Vertragsjahres eine Erhöhung der Preise/Tarife angemessen festzulegen und zu bestimmen. Dieses Recht kann jeweils mit Ablauf der folgenden Vertragsjahre neu ausgeübt werden. Preis-/Tariferhöhungen werden drei Monate vor Ablauf des ersten wie der nachfolgenden Vertragsjahre angekündigt und dem Vertragspartner/Aussteller schriftlich mitgeteilt.

    4.3. Ein ermäßigter Ausstellerpreis kann nur durch den Vorstand der Munic Convent AG eingeräumt werden.

     

    5. Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

    5.1. Die Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Preise, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Preiskorrekturen aufgrund von Tippfehlern/Schreibversehen oder Kalkulationsirrtümern bleiben ausdrücklich vorbehalten und können durch die Munich Convent AG veranlasst werden, ohne dass dies durch den Vertragspartner/Aussteller moniert werden kann. Die Zahlung des Vertragspartners/Ausstellers erfolgt grundsätzlich bargeldlos per Überweisung. Im Falle von Mahnungen wird pro Mahnung eine Gebühr von EUR 10,-- berechnet.

    5.2. Die Rechnungen der Munich Convent AG sind mit dem ausgewiesenen Tag der Rechnungsstellung zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin oder, falls ein solcher nicht angegeben ist, am 14. Tag, gerechnet ab dem angegebenen Rechnungsdatum, dem Bankkonto der Munich Convent AG ohne jeden Abzug gutgeschrieben sein. Für die fristgerecht Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Munich Convent AG maßgeblich. Die Munich Convent AG behält sich das Recht vor, im Einzelfall Zahlungen per Scheck oder in bar zu akzeptieren.

    5.3. Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Während der Vertragslaufzeit erfolgende Währungsumstellungen berechtigten nicht zu einer Kündigung oder Anpassung/Änderung des Vertrages.

    5.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartner/Ausstellern ist die Munich Convent AG berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und die von der Munich Convent AG vertraglich geschuldeten Leistungen nach schriftlicher Mahnung und fruchtlosen Ablauf der gesetzten Nachfrist sofort einzustellen, bis der Vertragspartner/Aussteller seine fälligen Verbindlichkeiten vollständig ausgeglichen hat. Die Munich Convent AG ist in diesem Fall auch berechtigt, den vertraglich eingerichteten Messestand abzuschalten.

    5.5. Kommt der Vertragspartner/Aussteller mit der Bezahlung der geschuldeten Zahlung der Tarife/Vergütungen in Verzug und erfolgt nach schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung kein Ausgleich aller ausstehenden Zahlungen zuzüglich der angefallenen Verzugskosten, so entsteht auch das Recht zugunsten der Munich Convent AG, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich, fristlos zu kündigen undeinen daraus resultierenden kausalen Kündigungsfolgeschaden gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller geltend zu machen.

    5.6. Als Verzugszins wird ein Zinssatz in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen geltenden Basiszinssatz vereinbart und festgelegt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Munich Convent AG vorbehalten.

     

    6. Pflichten des Vertragspartner/Ausstellers

    6.1. Der Vertragspartner/Aussteller schuldet sämtliche Entgelte/Vergütungen/Tarife, die vertraglich vereinbart wurden.

    6.2. Der Vertragspartner/Aussteller hat der Munich Convent AG unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben behält sich die Munich Convent AG vor, dem Vertragspartner/Aussteller die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

    6.3. Der Vertragspartner/Kunde hat die alleinige Verantwortung dafür, dass er berechtigt ist, alle von ihm verwendeten Bilder, Grafiken und Texte und dgl. zu benutzen, die von ihm in der Gastro-Online-Messe verwendet werden. Die Munich Convent AG wird insoweit von jedweder Haftung freigestellt.

    6.4. Für die Erstellung des Messestandes durch die Munich Convent AG ist der Vertragspartner/ Aussteller verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Munich Convent AG entsprechende Bilder, Grafiken und Texte in elektronischer Form zeitnah anzuliefern und zur Verfügung zu stellen. Vom Vertragspartner/Aussteller gewünschte, gewollte und technisch mögliche und umsetzbare Änderungen des online Messeauftrittes hat dieser ausschließlich auf seine eigenen Kosten vorzunehmen und zu veranlassen.

     

    7. Haftung

    7.1. Die Munich Convent AG übernimmt keinerlei Haftung jedweder Art und ist auch nicht zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Vertragspartner/Aussteller verpflichtet, es sei denn die Munich Convent AG hat vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Lasten des Vertragspartners/Ausstellers gehandelt. Insoweit werden auch soweit gesetzlich zulässig - jedwede Form von Gewährleistungsansprüchen zu Lasten der Munich Convent AG ausgeschlossen.

     

    8. Datenschutz

    8.1. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Vertragspartner/Ausstellern und der Rechnungsempfängers werden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz beachtet. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Munich Convent AG weist gemäß § 53 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Nutzerdaten der Vertragspartner/ Ausstellern in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen interner Abrechnungs- und Auswertungsverfahren verarbeitet werden. Sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden strengstens eingehalten. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

    8.2. Der Vertragspartner/Aussteller ist damit einverstanden, dass die im Vertragspartner/Ausstellervertrag erhobenen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) verarbeitet und genutzt werden, soweit diese Daten für die Begründung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm, einschließlich dessen inhaltlichter Ausgestaltung, erforderlich sind. Die Munich Convent AG darf die erhobenen und verarbeiteten Bestandsdaten nutzen, soweit diese für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Ausgestaltung ihrer Dienstleistungen erforderlich sind.

    8.3. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften usw.) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

     

    9. Laufzeit und Kündigung

    9.1. Das Vertragsverhältnis wird für die Zeit geschlossen, die in dem Vertrag vorgesehen und vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich per Fax oder Brief gekündigt wird. Im Übrigen wird auf die vertraglichen Vereinbarungen verwiesen.

    9.2. Jedwede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang.

    9.3. Das Recht zur fristlosen und/oder außerordentlichen Kündigung bleibt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt unberührt.

     

    10. Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag

    Der Vertragspartner/Aussteller ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung. Der Munich Convent AG Ansprüche oder Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten und/oder zu übertragen. Die Munich Convent AG kann Umfirmierungen, Umwandlungen, Verkauf/Übertragung der Gesellschaftsanteile an der Munich Convent AG wie auch den Verkauf/Übertragung von Rechten/hergestellten Gewerken der Munich Convent AG ohne Zustimmung des Vertragspartners/Ausstellers veranlassen und durchführen, selbst wenn hiervon der Vertrag mit dem Aussteller/Vertragspartner selbst oder Ansprüche und/oder Rechte aus dem Vertrag mit dem Aussteller/Vertragspartner auf Dritte übergehen.

     

    11. Schlussbestimmungen

    11.1. Es wird ausschließlich die Geltung Deutschen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, München vereinbart.

    11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam/undurchführbar sein oder unwirksam/undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung wird eine solche treten, welche dem Willen der Vertragsparteien und dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt und noch als gesetzlich zulässig zu qualifizieren ist. Insoweit sollen die Grundsätze der geltungserhaltenden Reduktion zur Anwendung kommen.

    11.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel (doppelte Schriftformklausel )

    11.4. In dem abgeschlossenen Vertrag wie auch der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht.

     

     

     

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